Sonderprivatauszug

Wenn Sie mit Kindern und Jugendlichen arbeiten wollen oder mit Personen, die besonders schutzbedürftig sind, kann es sein, dass Ihr Arbeitgeber einen sogenannten Sonderprivatauszug von Ihnen verlangt. Dieser kann seit Anfang 2015 beim Amt für Justiz in der Schweiz beantragt werden und enthält Urteile, sofern diese zum Schutz von Minderjährigen oder anderen besonders schutzbedürftigen Personen erlassen wurden.

Sonderprivatauszug

Es hat einige Vorteile, den Antrag online zu stellen. Die Antragsstellung dauert nur wenige Minuten und kann bequem von zu Hause durchgeführt werden. So ersparen Sie sich lange Wartezeiten im Amt für Justiz. Die Zustellung des Auszuges erfolgt sicher an Ihre Wunschadresse.

Strafregisterauszug.info unterstützt Sie Schritt für Schritt auf Ihrem Weg zum Antrag.

Strafregisterauszug.info – kompetent und erfahren

Strafregisterauszug.info ist Ihr kompetenter und erfahrener Helfer bei der Beantragung des Sonderprivatauszuges. Die Webseite ist einfach und übersichtlich aufgebaut, so dass die Beantragung zum Kinderspiel wird. Strafregisterauszug.info bietet Ihnen einen ebook-Wegweiser, der Sie Schritt für Schritt durch die Antragsstellung führt. So erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie benötigen. Voraussetzungen sind beispielsweise eine SuisseID, ein installierter Acrobat-Reader, ein gültiger Reisepass und eine Kreditkarte oder eine PostFinance Card.

Sonderprivatauszug

Strafregisterauszug.info liefert Ihnen auch darüber hinaus alle notwendigen Informationen und lässt Sie im Bürokratendschungel nicht allein!

Die Kosten für diese Dienstleistung belaufen sich auf 20 CHF, ein Preis, der für diese Dienstleistung durchaus gerechtfertigt ist.